Wer lokal erzeugten Strom im Gebäude besser nutzen will, sollte Mieterstrom und Ladeinfrastruktur nicht getrennt denken. Mieterstrom bringt Solarstrom aus dem Gebäude in die Wohnungen. Ladeinfrastruktur kann diesen lokalen Verbrauch zusätzlich erweitern und damit ein weiteres Nutzungspotenzial in der Immobilie erschließen. Die neue Bundesförderung kann den Ausbau in geeigneten Bestandsobjekten deutlich erleichtern.
Warum Mieterstrom und Ladeinfrastruktur zusammengehören
Mieterstrom basiert auf lokal erzeugtem Strom aus der Solaranlage auf dem Wohngebäude. Je besser dieser Strom vor Ort genutzt werden kann, desto interessanter wird das Modell für das Objekt. Genau hier kann Ladeinfrastruktur ein zusätzlicher Baustein sein: Strom wird nicht nur in den Wohnungen verbraucht, sondern perspektivisch auch für das Laden von Fahrzeugen direkt am Gebäude.
Für bestehende Mehrparteienhäuser ist das besonders relevant, weil eine neue Förderung des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) gezielt den Aufbau nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur im Bestand unterstützen soll. Gefördert werden also gerade solche Objekte, bei denen Ladeinfrastruktur bisher oft an Investitionskosten, Netzanschluss oder Gebäudetechnik scheitert.
Die Förderung im Überblick
Das Förderprogramm richtet sich an Ladeinfrastruktur in und an bestehenden Mehrparteienhäusern. Der Bund stellt dafür bis zu 500 Millionen Euro bereit. Die Antragstellung beginnt am 15. April 2026. Für die Aufrufe von WEG sowie KMU/kleineren Eigentümergruppen werden Anträge nach Eingang bearbeitet; für große Wohnungsunternehmen gibt es einen separaten wettbewerblichen Aufruf.
Je nach Ausbaustufe sind aktuell bis zu folgende Förderbeträge pro zu elektrifizierendem Stellplatz vorgesehen:
- 1.300 € für Vorverkabelug ohne installierten Ladepunkt
- 1.500 € inklusive Ladepunkt
- 2.000 € inklusive bidirektional ladefähigem Ladepunkt
Für große Wohnungsunternehmen gilt ein eigener Aufruf mit einer maximalen Förderquote von 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Gleichzeitig bleiben auch dort die Höchstbeträge pro Stellplatz maßgeblich; zusätzlich ist die Gesamtförderung auf 30 Mio. Euro je Unternehmen begrenzt.

Für wen das interessant sein kann
Grundsätzlich richtet sich das Programm an Eigentümerstrukturen rund um Mehrparteienhäuser. In den offiziellen Unterlagen werden insbesondere WEG, Eigentümer von Mehrparteienhäusern oder zugeordneten Stellplätzen, KMU sowie Unternehmen mit größeren Wohnbeständen angesprochen. Die konkrete Antragsberechtigung richtet sich nach dem jeweiligen Förderaufruf.
Besonders relevant ist das Thema für Objekte mit vorhandener oder geplanter PV-Anlage und für Bestände, in denen Mieterstrom wirtschaftlich weiterentwickelt werden soll.
Welche Objekte typischerweise in Frage kommen
Ein Mehrparteienhaus ist in diesem Programm ein Gebäude mit überwiegender Wohnnutzung und mindestens drei Wohneinheiten. In den aktuellen Aufrufen gilt zudem: Pro Objekt müssen in der Regel mindestens 20 Prozent der wohnbezogen genutzten Stellplätze und mindestens sechs Stellplätze in die Maßnahme einbezogen werden.
Gefördert wird nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur. Gemeint sind also Stellplätze, die Bewohnern zugeordnet sind und nicht frei öffentlich genutzt werden.
Nicht förderfähig sind in den aktuellen Aufrufen in der Regel Objekte, für die bereits gesetzliche Pflichten nach dem GEIG gelten. Konkret wird deshalb eine Förderung für Mehrparteienhäuser ausgeschlossen, wenn der Bauantrag nach dem 24. März 2021 gestellt wurde.
Was konkret gefördert wird
Gefördert werden insbesondere die Anschaffung und Errichtung nicht öffentlich zugänglicher Ladeeinrichtungen, der Netzanschluss, notwendige elektrische Komponenten, Vorverkabelung sowie notwendige bauliche Maßnahmen. In den Aufrufen werden zusätzlich unter anderem Stromverteilanlagen, Zähleranlagen, Schutztechnik, Last- und Lademanagement, Elektroinstallationsarbeiten und notwendige Ertüchtigungen der Gebäudeelektrik genannt.
Nicht förderfähig sind insbesondere Planung, Genehmigung und Betrieb der Ladeinfrastruktur sowie Leasingraten oder Mietkosten.
Wichtige Voraussetzungen auf einen Blick
Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss bereits ein Kostenvoranschlag vorliegen. Eine verbindliche Beauftragung darf erst nach Bewilligung erfolgen. Der für den Ladevorgang erforderliche Strom muss grundsätzlich aus erneuerbaren Energien stammen; die Einbindung lokal erzeugter erneuerbarer Energie ist ausdrücklich erwünscht.
Nach Bewilligung gilt im KMU-/kleineren Eigentümer-Aufruf ein Umsetzungszeitraum von 24 Monaten. Die verbindliche Beauftragung muss dort grundsätzlich innerhalb von neun Monaten erfolgen. Eine Kumulierung mit weiteren Fördermitteln von EU, Bund oder Ländern für dieselben förderfähigen Ausgaben ist nicht zulässig.
Was das für Mieterstrom bedeutet
Mieterstrom schafft die Grundlage, lokal erzeugten Solarstrom direkt im Wohnumfeld zu nutzen. Wird zusätzlich Ladeinfrastruktur integriert, kann dieser Strom nicht nur in den Wohnungen, sondern auch an den Stellplätzen genutzt werden. Das kann den lokalen Stromverbrauch im Objekt erhöhen und die Nutzung des vor Ort erzeugten Stroms verbessern. Diese wirtschaftliche Wirkung hängt immer vom jeweiligen Objekt, der Laststruktur und dem technischen Konzept ab.
Die Förderung ist deshalb aus unserer Sicht nicht das eigentliche Produkt, sondern ein Hebel: Sie kann dabei helfen, ein ohnehin sinnvolles Energie- und Versorgungskonzept im Gebäude leichter umzusetzen.
Wie stroya dabei unterstützt
Wir betrachten das Thema nicht isoliert als Ladeprojekt, sondern als Teil eines sinnvollen Energie-Ökosystems im Mehrparteienhaus. Unser Fokus liegt darauf, Mieterstrom, PV und zusätzliche Verbrauchspotenziale im Objekt strategisch zusammenzuführen.
Wenn ein Objekt grundsätzlich geeignet erscheint, koordinieren wir die weitere fachliche Prüfung gemeinsam mit einem spezialisierten Partner für Ladeinfrastruktur und Förderfähigkeit. So erhalten Sie eine realistische Einordnung, ohne dass Sie sich selbst durch Richtlinie, Aufrufe und technische Detailfragen arbeiten müssen.
Lassen Sie Ihr Objekt einordnen
Wenn Sie prüfen möchten, ob Ihr Mehrparteienhaus grundsätzlich für Mieterstrom, Ladeinfrastruktur und die aktuelle Förderung in Frage kommt, schicken Sie uns einfach die wichtigsten Eckdaten. Wir sichten die Angaben und melden uns mit einer ersten Einschätzung zum möglichen Potenzial und zum weiteren Vorgehen.
FAQ – Häufige Fragen
Für welche Gebäude ist die Förderung gedacht?
Für bestehende Mehrparteienhäuser mit überwiegender Wohnnutzung. Ein Mehrparteienhaus ist in der Richtlinie ein Gebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten. In den aktuellen Aufrufen gelten zusätzlich typischerweise Mindestanforderungen wie mindestens sechs einzubeziehende Stellplätze und mindestens 20 Prozent der wohnbezogenen Stellplätze.
Was wird gefördert?
Gefördert werden insbesondere Vorverkabelung, Ladepunkte, Netzanschluss, technische Ausrüstung sowie notwendige bauliche und elektrische Maßnahmen. Planung, Genehmigung und Betrieb sind dagegen in der Regel nicht förderfähig.
Wie hoch ist die Förderung?
Die aktuellen Höchstbeträge liegen bei 1.300 Euro je Stellplatz für reine Vorverkabelung, 1.500 Euro inklusive Ladepunkt und 2.000 Euro inklusive bidirektional ladefähigem Ladepunkt. Für große Wohnungsunternehmen gelten separate Regeln mit bis zu 70 Prozent Förderquote und denselben Stellplatzdeckeln.
Ab wann kann beantragt werden?
Die Antragstellung startet am 15. April 2026. Für WEG sowie KMU/kleinere Eigentümergruppen laufen die entsprechenden Aufrufe bis 10. November 2026; für große Wohnungsunternehmen bis 15. Oktober 2026.
Darf bereits vor Antragstellung beauftragt werden?
Nein. Ein Kostenvoranschlag muss zwar bereits bei Antragstellung vorliegen, die Auftragsvergabe darf aber erst nach Bewilligung erfolgen.
Muss der Ladestrom aus erneuerbaren Energien stammen?
Ja, grundsätzlich soll der für den Ladevorgang erforderliche Strom aus erneuerbaren Energien kommen. Die Einbindung lokal erzeugter erneuerbarer Energie ist ausdrücklich erwünscht.
Was hat das mit Mieterstrom zu tun?
Mieterstrom stammt aus der Solaranlage auf, an oder in dem Wohngebäude und wird lokal verbraucht. Ladeinfrastruktur kann ein zusätzlicher Verbrauchspfad im Objekt sein und damit ein Mieterstromkonzept sinnvoll ergänzen.